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Raudszus & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Plön
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Rechtsberatung Steuerberatung und Notare in Plön

Ihre Anwaltskanzlei in Plön
Raudszus & Partner
 
Ihre Kanzlei in Plön – seit mehr als 75 Jahren

Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Probleme

Wer auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar ist, ist auf der Suche nach kompetenter Unterstützung. Das gilt unabhängig davon, ob es um ein kleineres, alltäglicheres Problem oder sehr grundlegende rechtliche bzw. steuerliche Angelegenheiten geht.

Deswegen beraten und vertreten wir in allen wichtigen Rechtsbereichen Privatpersonen und Unternehmen, die verlässlichen, kompetenten Rat benötigen – in der Region Plön, in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland und mit einem internationalen Kanzlei-Netzwerk (DIRO) auch international. Über Generationen arbeiten wir dabei mit den sich wandelnden Gegebenheiten und setzen – im Interesse unserer Mandanten – in erster Linie auf einvernehmliche Lösungen, ohne dass wir notwendige streitige Auseinandersetzungen scheuen.

In allen steuerrechtlichen Belangen betreut Sie unser Steuerbüro – für notarielle Angelegenheiten sind Frau RAin und Notarin Antje Herrnberger und für die Vorbereitung notarieller Angelegenheiten und Beratungen Herr RA und Notar a.D. Hans Joachim Gebhardt gerne Ihre Ansprechpartner.

Unser Service - Überregional vernetzt

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen wesentlichen Rechtsbereichen: kompetent und erfahren, persönlich engagiert, mit dem Blick fürs Wesentliche – außergerichtlich und vor Gericht.

Notare

Sie benötigen einen Notar? Unsere Notare unterstützen Sie gerne in ganz unterschiedlichen Rechtsbereichen und Situationen, z.B. im Familienrecht (Ehevertrag etc.), Erbrecht (notarielles Testament) oder auch bei Gesellschaftsgründungen (z.B. GmbH).

Steuerberatung

Steuerrecht und Steuerberatung gehen bei uns Hand in Hand. So beraten und vertreten wir Sie im Steuerrecht, übernehmen aber auch Buchführung und Jahresabschlüsse, erstellen Ihre Steuererklärungen und fertigen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

ÜBERREGIONALE KERNKOMPETENZEN

Agrarrecht und erneuerbare Energien

Das Agrarrecht ist ein Rechtsbereich, in dem sich wenige Kanzleien fachlich vertieft auskennen und zugleich mit dem richtigen Verständnis für tatsächliche Gegebenheiten beraten können.

Eine unserer Kernkompetenzen in der Kanzlei ist das Agrarrecht. Seit vielen Jahren unterstützen unsere Rechtsanwälte und unsere Fachanwälte für Agrarrecht Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe in Rechtsfragen der täglichen landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit, in Fragen des europäischen Agrarrechts, zu Regelungen der Betriebsnachfolge, bei der notariellen Vertragsgestaltung – kurz: bei allen Rechtsproblemen mit Sach- und Rechtsbezug zur Landwirtschaft – und das immer mit generationsübergreifender Betrachtung und Bewertung, versteht sich.

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REGIONALE KERNKOMPETENZ

Kündigungsschutz

Kündigungen und fristlose Kündigungen stellen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber immer wieder vor Herausforderungen, in denen (fach)anwaltliche Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. Denn für beide Seiten geht es im Zusammenhang mit einer Kündigung um viel.

Deswegen bieten wir fachanwaltliche Beratung für Arbeitnehmer nach einer (fristlosen) Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Achtung! 3-Wochen-Klagefrist!). Wir sind aber auch Ansprechpartner für Arbeitgeber in Kündigungs-Angelegenheiten – um Fragen zu beantworten oder das Unternehmen in Kündigungsschutzverfahren vor Gericht zu vertreten.

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Unsere Rechtsdienstleistungen für Privatmandanten & Unternehmer

Privatmandanten

Wir beraten Sie, entwerfen Verträge, lösen Ihre rechtlichen Probleme und vertreten Sie vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie u.a. im Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Aber auch wenn Sie anwaltlichen Rat und Vertretung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige oder in Auseinandersetzungen mit Behörden benötigen, sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

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Unternehmer

Unternehmen und Unternehmer benötigen anderen Rechtsrat und andere anwaltliche Unterstützung als Privatpersonen – außergerichtlich und vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen oder Unternehmer deshalb u.a. speziell im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Benötigen Sie im internationalen Kontext Rechtsrat, arbeiten wir mit Kollegen des europäischen Anwaltsnetzwerkes DIRO (DIRO BUSINESS) zusammen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

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Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

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Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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