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Raudszus & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Plön
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Rechtsberatung Steuerberatung und Notare in Plön

Ihre Anwaltskanzlei in Plön
Raudszus & Partner
 
Ihre Kanzlei in Plön – seit mehr als 75 Jahren

Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Probleme

Wer auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar ist, ist auf der Suche nach kompetenter Unterstützung. Das gilt unabhängig davon, ob es um ein kleineres, alltäglicheres Problem oder sehr grundlegende rechtliche bzw. steuerliche Angelegenheiten geht.

Deswegen beraten und vertreten wir in allen wichtigen Rechtsbereichen Privatpersonen und Unternehmen, die verlässlichen, kompetenten Rat benötigen – in der Region Plön, in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland und mit einem internationalen Kanzlei-Netzwerk (DIRO) auch international. Über Generationen arbeiten wir dabei mit den sich wandelnden Gegebenheiten und setzen – im Interesse unserer Mandanten – in erster Linie auf einvernehmliche Lösungen, ohne dass wir notwendige streitige Auseinandersetzungen scheuen.

In allen steuerrechtlichen Belangen betreut Sie unser Steuerbüro – für notarielle Angelegenheiten sind Frau RAin und Notarin Antje Herrnberger und für die Vorbereitung notarieller Angelegenheiten und Beratungen Herr RA und Notar a.D. Hans Joachim Gebhardt gerne Ihre Ansprechpartner.

Unser Service - Überregional vernetzt

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen wesentlichen Rechtsbereichen: kompetent und erfahren, persönlich engagiert, mit dem Blick fürs Wesentliche – außergerichtlich und vor Gericht.

Notare

Sie benötigen einen Notar? Unsere Notare unterstützen Sie gerne in ganz unterschiedlichen Rechtsbereichen und Situationen, z.B. im Familienrecht (Ehevertrag etc.), Erbrecht (notarielles Testament) oder auch bei Gesellschaftsgründungen (z.B. GmbH).

Steuerberatung

Steuerrecht und Steuerberatung gehen bei uns Hand in Hand. So beraten und vertreten wir Sie im Steuerrecht, übernehmen aber auch Buchführung und Jahresabschlüsse, erstellen Ihre Steuererklärungen und fertigen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

ÜBERREGIONALE KERNKOMPETENZEN

Agrarrecht und erneuerbare Energien

Das Agrarrecht ist ein Rechtsbereich, in dem sich wenige Kanzleien fachlich vertieft auskennen und zugleich mit dem richtigen Verständnis für tatsächliche Gegebenheiten beraten können.

Eine unserer Kernkompetenzen in der Kanzlei ist das Agrarrecht. Seit vielen Jahren unterstützen unsere Rechtsanwälte und unsere Fachanwälte für Agrarrecht Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe in Rechtsfragen der täglichen landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit, in Fragen des europäischen Agrarrechts, zu Regelungen der Betriebsnachfolge, bei der notariellen Vertragsgestaltung – kurz: bei allen Rechtsproblemen mit Sach- und Rechtsbezug zur Landwirtschaft – und das immer mit generationsübergreifender Betrachtung und Bewertung, versteht sich.

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REGIONALE KERNKOMPETENZ

Kündigungsschutz

Kündigungen und fristlose Kündigungen stellen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber immer wieder vor Herausforderungen, in denen (fach)anwaltliche Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. Denn für beide Seiten geht es im Zusammenhang mit einer Kündigung um viel.

Deswegen bieten wir fachanwaltliche Beratung für Arbeitnehmer nach einer (fristlosen) Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Achtung! 3-Wochen-Klagefrist!). Wir sind aber auch Ansprechpartner für Arbeitgeber in Kündigungs-Angelegenheiten – um Fragen zu beantworten oder das Unternehmen in Kündigungsschutzverfahren vor Gericht zu vertreten.

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Unsere Rechtsdienstleistungen für Privatmandanten & Unternehmer

Privatmandanten

Wir beraten Sie, entwerfen Verträge, lösen Ihre rechtlichen Probleme und vertreten Sie vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie u.a. im Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Aber auch wenn Sie anwaltlichen Rat und Vertretung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige oder in Auseinandersetzungen mit Behörden benötigen, sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

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Unternehmer

Unternehmen und Unternehmer benötigen anderen Rechtsrat und andere anwaltliche Unterstützung als Privatpersonen – außergerichtlich und vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen oder Unternehmer deshalb u.a. speziell im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Benötigen Sie im internationalen Kontext Rechtsrat, arbeiten wir mit Kollegen des europäischen Anwaltsnetzwerkes DIRO (DIRO BUSINESS) zusammen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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