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Raudszus & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Plön
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Rechtsberatung Steuerberatung und Notare in Plön

Ihre Anwaltskanzlei in Plön
Raudszus & Partner
 
Ihre Kanzlei in Plön – seit mehr als 75 Jahren

Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Probleme

Wer auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar ist, ist auf der Suche nach kompetenter Unterstützung. Das gilt unabhängig davon, ob es um ein kleineres, alltäglicheres Problem oder sehr grundlegende rechtliche bzw. steuerliche Angelegenheiten geht.

Deswegen beraten und vertreten wir in allen wichtigen Rechtsbereichen Privatpersonen und Unternehmen, die verlässlichen, kompetenten Rat benötigen – in der Region Plön, in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland und mit einem internationalen Kanzlei-Netzwerk (DIRO) auch international. Über Generationen arbeiten wir dabei mit den sich wandelnden Gegebenheiten und setzen – im Interesse unserer Mandanten – in erster Linie auf einvernehmliche Lösungen, ohne dass wir notwendige streitige Auseinandersetzungen scheuen.

In allen steuerrechtlichen Belangen betreut Sie unser Steuerbüro – für notarielle Angelegenheiten sind Frau RAin und Notarin Antje Herrnberger und für die Vorbereitung notarieller Angelegenheiten und Beratungen Herr RA und Notar a.D. Hans Joachim Gebhardt gerne Ihre Ansprechpartner.

Unser Service - Überregional vernetzt

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen wesentlichen Rechtsbereichen: kompetent und erfahren, persönlich engagiert, mit dem Blick fürs Wesentliche – außergerichtlich und vor Gericht.

Notare

Sie benötigen einen Notar? Unsere Notare unterstützen Sie gerne in ganz unterschiedlichen Rechtsbereichen und Situationen, z.B. im Familienrecht (Ehevertrag etc.), Erbrecht (notarielles Testament) oder auch bei Gesellschaftsgründungen (z.B. GmbH).

Steuerberatung

Steuerrecht und Steuerberatung gehen bei uns Hand in Hand. So beraten und vertreten wir Sie im Steuerrecht, übernehmen aber auch Buchführung und Jahresabschlüsse, erstellen Ihre Steuererklärungen und fertigen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

ÜBERREGIONALE KERNKOMPETENZEN

Agrarrecht und erneuerbare Energien

Das Agrarrecht ist ein Rechtsbereich, in dem sich wenige Kanzleien fachlich vertieft auskennen und zugleich mit dem richtigen Verständnis für tatsächliche Gegebenheiten beraten können.

Eine unserer Kernkompetenzen in der Kanzlei ist das Agrarrecht. Seit vielen Jahren unterstützen unsere Rechtsanwälte und unsere Fachanwälte für Agrarrecht Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe in Rechtsfragen der täglichen landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit, in Fragen des europäischen Agrarrechts, zu Regelungen der Betriebsnachfolge, bei der notariellen Vertragsgestaltung – kurz: bei allen Rechtsproblemen mit Sach- und Rechtsbezug zur Landwirtschaft – und das immer mit generationsübergreifender Betrachtung und Bewertung, versteht sich.

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REGIONALE KERNKOMPETENZ

Kündigungsschutz

Kündigungen und fristlose Kündigungen stellen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber immer wieder vor Herausforderungen, in denen (fach)anwaltliche Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. Denn für beide Seiten geht es im Zusammenhang mit einer Kündigung um viel.

Deswegen bieten wir fachanwaltliche Beratung für Arbeitnehmer nach einer (fristlosen) Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Achtung! 3-Wochen-Klagefrist!). Wir sind aber auch Ansprechpartner für Arbeitgeber in Kündigungs-Angelegenheiten – um Fragen zu beantworten oder das Unternehmen in Kündigungsschutzverfahren vor Gericht zu vertreten.

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Unsere Rechtsdienstleistungen für Privatmandanten & Unternehmer

Privatmandanten

Wir beraten Sie, entwerfen Verträge, lösen Ihre rechtlichen Probleme und vertreten Sie vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie u.a. im Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Aber auch wenn Sie anwaltlichen Rat und Vertretung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige oder in Auseinandersetzungen mit Behörden benötigen, sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

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Unternehmer

Unternehmen und Unternehmer benötigen anderen Rechtsrat und andere anwaltliche Unterstützung als Privatpersonen – außergerichtlich und vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen oder Unternehmer deshalb u.a. speziell im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Benötigen Sie im internationalen Kontext Rechtsrat, arbeiten wir mit Kollegen des europäischen Anwaltsnetzwerkes DIRO (DIRO BUSINESS) zusammen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

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Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

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