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Raudszus & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Plön

Notare in Plön

Raudszus & Partner
Notarin
 

Ihre Notarin in Plön

Unsere Notarin steht Ihnen zur Verfügung in allen Bereichen der Rechtsgestaltung wie dem Immobilienrecht (Grundstücksverträge), Familienrecht (Eheverträge), Erbrecht (Testamente) und Unternehmensrecht (Gesellschaftsgründung, Handelsregisteranmeldungen). Ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben und wird diese formelle Vorgabe nicht eingehalten, macht das ein Rechtsgeschäft oder eine Verfügung unwirksam. Insofern gilt es durchaus, diese formellen Anforderungen zu beachten.

Deshalb stehen wir Privatleuten und Unternehmen mit unserer Notarin Antje Herrnberger gerne zur Verfügung, wenn es z.B. um den (Ver-)Kauf von Immobilien geht, die Gestaltung und Beurkundung eines Testaments oder einen Ehevertrag bzw. Gesellschaftsvertrag etc. Selbstverständlich sind wir aber auch Ihre Ansprechpartner, wenn es um „einfache“ Beglaubigungen geht, z.B. die Beglaubigung einer Unterschrift etc.

Die Notare a.D. Wolfgang Raudszus und Hans Joachim Gebhardt stehen ihnen zur Vorbereitung und Gesprächen in notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

Sie benötigen die Unterstützung unserer Notare? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch in Plön unter +49 4522 74750 oder per E-Mail an kanzlei@raudszus.org

Unsere notariellen Leistungen im Überblick

Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Notare ist das Immobilien- und Grundstücksrecht – auch speziell im Bereich Landwirtschaft. Denn gerade im Immobilienrecht ist notarielle Beratung und die notarielle Beurkundung von Verträgen unerlässlich. Deswegen beraten und begleiten wir Sie, wenn es z.B. um den Kauf / Verkauf von Immobilien geht, Teilungserklärungen im Wohnungseigentumsrecht, aber auch bei der Eintragung von Grundschulden und anderen Grundbuchsachen, der Prüfung und Beglaubigung von Bauträgerverträgen etc.

Familienrecht

Im Familienrecht gestalten unsere Notare am Beginn einer Ehe deren rechtliche Rahmenbedingungen: Eheverträge sind vorzubesprechen, zu prüfen, zu gestalten und zu beurkunden. Im Falle des Scheiterns einer Ehe unterstützen wir beispielsweise, wenn es z.B. darum geht, eine formwirksame Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Nicht zuletzt beraten wir Sie im Bereich Vorsorge – zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen etc. – und setzen diese Dokumente für Sie auf.

Erbrecht

Die Gestaltung des eigenen letzten Willens ist eine wichtige, oft nicht ganz einfache Angelegenheit – für Unternehmer wie für Privatpersonen. Die verlässliche Gestaltung eines passenden, wirksamen Testaments und/oder gegebenenfalls einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelung ist deswegen essenziell. Unsere Notare klären Sie über erbrechtliche Fragen auf und setzen Ihre Vorstellungen für Ihre Vermögensnachfolge individuell, exakt und rechtssicher um.

Gesellschaftsrecht

Nicht alle Gesellschaftsverträge müssen notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Ist eine formbedürftige Gründung aber notwendig – z.B. für die Gründung einer Gesellschaft (GmbH etc.), aber auch beim (Ver-)Kauf eines Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen –, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: um Verträge zu entwerfen, zu prüfen und zu beglaubigen. Nicht zuletzt unterstützen wir Sie außerdem im Zusammenhang mit Handelsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen und Umwandlungen.

Rechtsanwältin, Notarin, Betriebswirtin (BA)

Antje Herrnberger

Fachanwältin für Familienrecht

Expertise: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Familien- und Erbrecht, Allgemeines Vertragsrecht

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Rechtsanwalt, Notar a.D.

Hans Joachim Gebhardt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht

Expertise: Öffentliches und privates Baurecht, Verwaltungsrecht, Architektenrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht, Umweltrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Jagdrecht

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